Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Der Kostenvoranschlag
- unverbindlich
- von 750 € – 1.500 € Schadenshöhe
- keine Ermittlung einer möglichen merkantilen Wertminderung sowie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall
- ca. 10 % Gebühren / Kosten für den Kunden
Das Gutachten
- dient zur Beweissicherung
- Schadenshöhe wird exakt ermittelt
- Ermittlung der möglichen merkantilen Wertminderung sowie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall
- keine Gebühren / Kosten für den Kunden
Das Gutachten bietet Ihnen folglich deutliche Vorteile gegenüber dem Kostenvoranschlag!
Zusammengefasst:
Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall neutral über ihre Rechte als Geschädigter beraten. Sie sollten sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen.

